Mobilität und Fuhrpark: Das ändert sich 2023

Mobilität und Fuhrpark: Das ändert sich 2023

Was hat sich zum Jahresbeginn 2023 im Bereich Fuhrpark und Mobilität geändert und was kommt noch? Auf was Unternehmen in Bezug auf Fiskus, Finanzen und Fuhrpark besonders achten müssen, haben wir für Sie zusammengestellt.

Umweltbonus: Förderung von Elektrofahrzeugen

Um den Kauf von Elektrofahrzeugen zu fördern, wird ein Umweltbonus eingeführt. Dieser beträgt in der Regel zwischen 3.000 und 4.500 Euro pro Fahrzeug – abhängig vom Nettolistenpreis – und kann beantragt werden, wenn ein altes Fahrzeug gegen ein emissionsarmes Fahrzeug getauscht wird.

Aber Achtung!

  • Seit dem 1. Januar 2023 können für Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderanträge mehr gestellt werden
  • Ab dem 1. September 2023 können ausschließlich Privatpersonen Förderanträge stellen
  • Ab dem 1. Januar 2024 sinken die Förderbeiträge

Umtausch von alten Führerscheinen

Es gibt sie immer noch: Graue und rosa Papierführerscheine. Wer jetzt noch eines dieser Exemplare in seinem Geldbeutel hat und zwischen 1959 bis 1964 geboren ist, hat den Stichtag 19.01.2023 verpasst. Nur noch fälschungssichere EU-Führerscheine sind erlaubt. Laut ADAC, folgt in den kommenden Jahren der gestaffelte Umtausch alter Papierführerscheine der Jahrgänge ab 1964, die bis Ende 1998 noch ausgestellt wurden.

Wer mit einem nicht umgetauschten Führerschein erwischt wird, muss sich allerdings erstmal keine großen Sorgen machen. Bußgelder drohen aktuell noch nicht.

Klimaabgabe: Erhöhung des CO2-Preises?

Geplant war es den CO2-Preis ab 2023 zu erhöhen, um den Einsatz von emissionsarmen Fahrzeugen zu fördern. Das heißt, wer mit einem Fahrzeug mit hohem CO2-Ausstoß unterwegs ist, muss einen höheren Beitrag zahlen. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage, wird die geplante Erhöhung um ein Jahr verschoben und kommt damit erst zum 1. Januar 2024.

Upgrade Kfz-Verbandskasten – Jetzt mit medizinischen Masken

In jedem Fahrzeug muss seit Ende Januar 2023 ein Verbandskasten mit zwei medizinischen Masken vorhanden sein. Diese OP- oder FFP2-Masken sollen im Falle eines Unfalls sowohl den Eigen- als auch den Fremdschutz erhöhen. Da sich der Gesetzgeber noch nicht entschlossen hat die Straßenverkehrsordnung entsprechend anzupassen, drohen aktuell noch keine Strafen bei Nichtmitführung von Masken im Verbandskasten. Ratsam wäre es trotz allem – für den Fall der Fälle.

Änderung bei den Typklassen

Die Typklasse einiger Fahrzeuge kann sich ändern, was Auswirkungen auf den Versicherungsbeitrag hat. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GVD) müssen sich knapp 13 Millionen Autofahrer auf neue Typklassen einstellen.

Dabei gilt die Faustregel: Je niedriger die Typklasse des Autos, desto weniger Kosten für den Versicherungsschutz. Im Umkehrschluss bedeutet das: Je höher die Typklasse, desto teurer ist die Kfz-Versicherung.

Einsparung von Treibhausgasemissionen: Die THG-Förderung

Unternehmen, aber auch Privatpersonen können mit dem Besitz eines E-Fahrzeugs bares Geld verdienen. Grund dafür ist die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) – sie macht die Anschaffung von E-Fahrzeugen noch attraktiver. Durch den Verkauf von CO2-Zertifikaten können E-Fahrzeug-Besitzer profitieren. Je nach Anbieter/THG-Zertifikathändler kann die Prämie mehrere Hundert Euro im Jahr betragen.

Wissenswertes:

  • Auch Besitzer von E-Kleinkrafträdern können profitieren
  • Für Elektro-Lkws und E-Busse fällt die Prämie deutlich höher aus
  • Förderung kann jedes Jahr neu beantragt werden
  • Anders als bei Privat-Pkws, tritt bei Firmenwagen der Fiskus auf den Plan

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